Rückerstattungsrichtlinie:
Stuhlberger IT GmbH // CEO: Christoph Stuhlberger
Hauptstraße 18, 4770 Andorf
hello@stuhlberger.at // 059 522
- Allgemeines:
Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Stuhlberger IT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Dienstleistungen, Managed Services, Beratungen sowie Lieferungen von Hard- und Softwarekomponenten. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Regelung ausdrücklich an.
- Dienstleistungen:
Erbrachte Dienstleistungen (z. B. IT-Beratung, Managed Services, Implementierungen, Supportleistungen, Schulungen usw.) sind grundsätzlich von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Bereits begonnene oder vollständig erbrachte Dienstleistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, sofern kein nachweisbarer Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts (§§ 922 ff ABGB) vorliegt. Eine Rückabwicklung oder Rückerstattung aus Kulanzgründen erfolgt nicht.
- Hardware und Software:
Bestellungen von Hardware- oder Softwarekomponenten sind verbindlich und von Rückgabe oder Rückerstattung ausgeschlossen, sobald die Bestellung an den Lieferanten übermittelt wurde.
Dies gilt insbesondere, weil auch unsere Vorlieferanten und Distributoren keine Rücknahmen oder Gutschriften akzeptieren. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen ein nachweislicher Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts besteht. In diesen Fällen erfolgt die Abwicklung ausschließlich gemäß den Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.
- Abbestellungen und Stornierungen:
Ein Rücktritt oder eine Stornierung nach Auftragserteilung ist nur möglich, sofern die Leistungserbringung oder Bestellung noch nicht begonnen wurde und der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
In diesem Fall kann der Auftragnehmer Stornogebühren bis zu 100 % des Auftragswertes geltend machen, insbesondere bei projektbezogenen Leistungen oder bereits gebundenen Ressourcen.
- Digitale Inhalte und Lizenzen:
Für bereits aktivierte oder ausgelieferte digitale Inhalte, Softwarelizenzen oder Online-Services besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG), da die Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird.
- Verbraucher im Sinne des KSchG
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Das Rücktrittsrecht entfällt jedoch auch hier, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde oder der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird.