NIS2 Cybersicherheits-Richtlinie

Ab Oktober 2024 gilt in Österreich die NIS2-Richtlinie der EU, die im Dezember 2022 beschlossen wurde. Diese erweiterte Regelung zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und den Schutz kritischer Infrastrukturen in ganz Europa zu verbessern. Im Vergleich zum aktuellen NIS-Gesetz werden mehr Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen sein, da sie eine deutliche Ausweitung des Geltungsbereichs vorsieht.

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Unsere Dienstleistungen für NIS2

NIS2 Beratung:

Wir stehen dir während des gesamten Anpassungs- und Implementierungsprozesses der Richtlinien zur Seite.

NIS2 sicherer Arbeitsplatz:

Maximale Sicherheit am Arbeitsplatz mit unseren NIS2-konformen IT-Services.

Risikoabhängiger Maßnahmenkatalog

Maßgeschneiderte, praktische Lösungen, die auf deine individuellen Anforderungen zugeschnitten sind.

Förderung

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Förderung

 Die FFG unterstützt die Implementierung mit bis zu € 10.000 Euro. Wir bieten nicht nur Hilfe bei der Umsetzung, sondern assistieren auch bei der Antragsstellung und der Abwicklung der Förderung.


Einreichungen sind bis 15. Jänner 2024 möglich.

Wer ist betroffen?

Die Umsetzung der neuen Richtlinie muss bis Oktober 2024 erfolgen und betrifft Unternehmen aus unterschiedlichen Sektoren mit mehr als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro.

Zusätzlich erweitert sich der Geltungsbereich der Richtlinie auch auf Unternehmen, die in Lieferketten relevanter Branchen agieren. Das bedeutet, auch wenn dein Unternehmen nicht direkt unter NIS2 fällt, könntest du dennoch betroffen sein, falls deine Kunden den NIS2-Anforderungen unterliegen. In solchen Fällen sind deine Kunden dazu verpflichtet, von ihren Zulieferern und Dienstleistern vergleichbar hohe Sicherheitsstandards einzufordern.
Die NIS2-Richtlinie wird insgesamt das Cybersicherheitsbewusstsein steigern und Unternehmen dazu anregen, aktiver gegen potenzielle Bedrohungen vorzugehen.

 

Persönliche Haftung

Mit NIS2 kommt neben Geldstrafen auch eine persönliche Haftung ins Spiel, da Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder individuell zur Verantwortung gezogen werden können.

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